Breitband Austria 2020 Leerrohrförderprogramm
Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze
Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Gebietskörperschaften |
Themenbereich | Informationstechnologie |
Art des Angebots | Förderung |
Förderinstrument | Sonderrichtlinie |
Geltungsbereich | national |
Partner | Keine benötigt |
Einreichung | Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip |
FFG-Bereich | Thematische Programme |
Auswahl durch | |
Was wird gefördert | Das Leerrohrförderungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020 unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung mit aktuellen Tiefbauarbeiten gefordert ist. Ziel ist die vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen für eine spätere Versorgung. Gefördert werden Projekte in jenen Gebieten, für die kein entsprechender Ausbau durch die Marktteilnehmer absehbar ist. |
Min. / max. Förderung | 50.000,- Euro / 500.000,- Euro |
Förderbare Kosten | Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen werden. |
Min. / max. Laufzeit | 24 / 36 Monate |
Verfügbarkeit von | 28.05.2015 - 31.12.2020 |
Zur 1. Ausschreibung 2015 im Leerrohrförderungsprogramm
Die Anforderungen im Überblick
Fördergebiet | Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind. Das förderbare Gebiet ist abrufbar unter www.breitbandfoerderung.at |
Wer ist förderbar? |
|
Was ist förderbar? | Die Errichtung von Leerrohren für eine künftige Breitband-Infrastruktur |
Anforderungen an die geförderten Projekte |
|
Förderbare Kosten |
|
Projektlaufzeit | Zwei Jahre, bei aufwändigen Vorhaben drei Jahre |
Förderungsbetrag | Zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro pro Gemeinde |
Förderungsquote | Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten – mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen |
Beschreibung der Zielgruppe
- Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden - UnternehmenProgrammeigentümer/Geldgeber
Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms |
Das Projekt "Netzwerk der oö Impulszentren" wurde im Rahmen des |