Breitband Austria 2020 Leerrohrförderprogramm

Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze

 
Ziel der Leerrohrförderung ist, im Zuge der Erneuerung von Energie- Wasser- oder Fernwärmeleitungen (oder anderen Tiefbauarbeiten) gleich die Voraussetzungen für Breitbandnetze zu schaffen und dadurch den finanziellen Aufwand zu reduzieren. Dadurch sollen 1. die Versorgungssituation durch die Förderung der Verlegung von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen nachhaltig verbessert, und 2. Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordiniertes und kooperatives Vorgehen bei kommunalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung) kostengünstig ausgebaut werden.
 
  
Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Gebietskörperschaften
Themenbereich Informationstechnologie
Art des Angebots Förderung
Förderinstrument Sonderrichtlinie
Geltungsbereich national
Partner Keine benötigt
Einreichung Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
FFG-Bereich Thematische Programme
Auswahl durch  
Was wird gefördert Das Leerrohrförderungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020 unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung mit aktuellen Tiefbauarbeiten gefordert ist. Ziel ist die vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen für eine spätere Versorgung. Gefördert werden Projekte in jenen Gebieten, für die kein entsprechender Ausbau durch die Marktteilnehmer absehbar ist.
Min. / max. Förderung 50.000,- Euro / 500.000,- Euro
Förderbare Kosten Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Min. / max. Laufzeit 24 / 36 Monate
Verfügbarkeit von 28.05.2015 - 31.12.2020
 

Zur 1. Ausschreibung 2015 im Leerrohrförderungsprogramm

Die Anforderungen im Überblick

Fördergebiet Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind. Das förderbare Gebiet ist abrufbar unter www.breitbandfoerderung.at
Wer ist förderbar?
  • Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden
  • Unternehmen
Was ist förderbar? Die Errichtung von Leerrohren für eine künftige Breitband-Infrastruktur
Anforderungen an die geförderten Projekte
  • Verlegung passiver Infrastrukturen, wesentliche Teile davon in Mitverlegung mit aktuellen Tiefbauvorhaben
  • Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation (NGA-Netz)
Förderbare Kosten
  • Investitionskosten
  • Investitionsbezogene Eigenleistungen
  • Investitionsbezogene Planungskosten
Projektlaufzeit Zwei Jahre, bei aufwändigen Vorhaben drei Jahre
Förderungsbetrag Zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro pro Gemeinde
Förderungsquote Maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten –   mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen

 

Beschreibung der Zielgruppe

- Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden - Unternehmen
 
Programmeigentümer/Geldgeber

  

Dieses Projekt wurde aus Mitteln des

Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms
"Innovatives OÖ 2020" vom Land OÖgefördert
                                                                                                   

  Das Projekt  "Netzwerk der oö  Impulszentren"  wurde  im Rahmen des
EU-Programms
"Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007-2013 (Regio 13)"
aus Mitteln des  Europäischen  Fonds  für 
Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln gefördert.  
>die EU macht vieles möglich<