Die LWL Anbindung sollte via BBA2030: Connect vom Bund her beantragt werden!
Gefördert werden Gemeinden als Erhalter von allgemein bildenden oö. Pflichtschulen.
Die Schulerhalter können die Förderung nach einem Stufenmodell für jene Digitalisierungsprojekte verwenden, die technisch am dringendsten erscheinen oder pädagogisch am notwendigsten sind.
Damit verbunden ist die finale Ausbaustufe des oö. Schulnetzwerkes in Entsprechung der „Agenda Digitale Bildung OÖ“ geplant. Dieses Schulnetzwerk bezeichnet kein Netzwerk an einem einzelnen Schulstandort, sondern vielmehr den Verbund aller am Schulnetz teilnehmenden Schulen mittels einer gemeinsamen Verwaltung, dem ein zentrales und dezentrales Sicherheitskonzept zugrunde liegt. Des weiteren sind die Ausbaustufen 1 und 2 die Grundlage für die Teilnahme am Bundes-Projekt „Digitale Schule“.
Wer wird gefördert?
Oö. Gemeinden als Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der Statutarstädte.
Was wird gefördert?
Stufe 1 – Wenn die bestehende Connect 2020 Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann, werden die einmaligen Kosten
für die Errichtung und Herstellung von Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen gefördert.
Stufe 2 – Gefördert wird die Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung) für jene Schulstandorte,
die Stufe 1 erfüllen.
Stufe 3 –Für jene Schulstandorte, die Stufe 1 und 2 erfüllen, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden zwei Drittel der Gesamtkosten, wobei
die Gesamtkosten für Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten
die maximale Förderhöhe beträgt 14.600 Euro
die Gesamtkosten für Gemeinden mit 3 bis 5 Schulstandorten
die maximale Förderhöhe beträgt 18.600 Euro
die Gesamtkosten für Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten
die maximale Förderhöhe beträgt daher 22.600 Euro
Welche Voraussetzungen müssen für die Landesförderung erfüllt sein?
Pro Gemeinde kann nur ein Antrag gestellt werden.
Breitband Glasfaser-Internet-Anschluss:
Inhouse-Verteilung (W-LAN in allen Klassen):
Strukturierte Verkabelung unter Einhaltung der Norm EN-50173-1 (2003) mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von
mindestens 1 Gbps (Kupfer) bzw. 10 Gbps (Glasfaser)
Funktionierende W-LAN-Abdeckung in allen Klassen- und Verwaltungsräumen des jeweiligen Schulstandortes
Abwicklung / Antragstellung
Die Anträge sind mittels Formular an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, zu richten.
Formular
Breitband Glasfaser-Internetanschluss (Ausbaustufe 1) (KGD-Geft/E-114) Download hier
Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen
Inhouse-Verteilung - W-LAN (Ausbaustufe 2) (KGD-Geft/E-115) Download hier
Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen
Anschaffung von IT-Geräten / Hardware (Ausbaustufe 3) (KGD-Geft/E-116) Download hier
Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen
Richtlinien Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen