Landes-
 förderungen

OÖ Top-up Förderungen zu den Bundesförderungen bei Access und OpenNet

Access Top-up-Förderung Breitband Austria 2030

OpenNet Top-up-Förderung Breitband Austria 2030

  • Die Landesförderrichtlinien treten mit 1. Mai 2022 in Kraft.
  • Anträge auf Top-up-Förderungen müssen vor Ablauf der Einreichfrist für die 1. Ausschreibung zu den BBA2030-Bundesförderprogrammen (bis spätestens 23. Mai 2022) bei der Landesförderstelle eingelangt sein.
  • Die Einreichungsbestätigung zum Landesförderantrag ist beim BBA2030-Bundesförderantrag hochzuladen.

OÖ TOP-up Förderungen sind zeitgleich mit den Bundesförderungen einzureichen

Direktlink zu den Richtlinien und Antragsformularen:

Richtlinien:

Antragsformulare:

Weitere Landesförderungen: