Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)

Wer wird gefördert?

 Gefördert werden Klein- oder Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die  Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ihren Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben.

 

Was wird gefördert?

 Gefördert werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen ausschließlich auf Glasfaserbasis (Fiber To The Home (FTTH). Ausgangspunkt dieser Errichtung und Herstellung ist der nächstgelegene Point of Presence (POP) des FTTH-Zugangs-Providers (Leitungsprovider oder Internetprovider), Endpunkt ist bis zur Endkundenübergabeschnittstelle (auf Basis Ethernet).

 

Wie wird gefördert?

 Die Förderung der Kosten für die Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband Glasfaser-Internet-Anschlüssen beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.

 

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro pro Standort des Förderwerbers.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Der Anschluss muss mittels Glasfaser (FTTH) realisiert werden und technisch einen Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 1 Gbit/s symmetrisch dediziert für den Förderwerber (kein sharing mit anderen Kunden, keine Überbuchung des Anschlusses) ohne zusätzliche Leitungsbauarbeiten ermöglichen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss für den Förderwerber zum Abnahmezeitpunkt eine realisierte Mindestbandbreite von 10 Mbit/s symmetrisch ohne Überbuchung bis zum POP des Zugangsproviders aufweisen.
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf Endkundenseite jederzeit auf eine Bandbreite von mindestens 100Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein (nur durch Umprovisionierung auf Providerseite).
  • Der hergestellte Internetzugang muss ohne technische Änderungen auf der Leitungsseite auf eine Bandbreite von 1000 Mbit/s symmetrisch hochrüstbar sein.
  • Die Übergabeschnittstelle zum Endkunden muss als normierte Ethernet-Schnittstelle nach IEEE802.3 Standard mit mindestens 100 Mbit/s full-duplex realisiert sein.
  • Der hergestellte Internetzugang muss als Business-Produkt mit fix zugewiesenen statischen IP-Adressen für den Endkunden (Förderwerber) ausgestattet sein.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss muss ab Abnahme mindestens 24 Monate betragen.
  • Die Kosten für die Errichtung und Herstellung des Anschlusses müssen mind. 500,00 EUR betragen.
  • Nicht förderbar sind laufende monatliche Kosten für den Unterhalt, Betrieb bzw. Nutzung des FTTH-Zugangs (z.B. monatliche Internetproviderkosten, Stromkosten, Wartungskosten für Router/Leitung/…, etc.) oder nachträglich anfallende Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite (Upgrades).

 

Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, zu stellen.

 

Die Antragstellung ist ab 01.01.2015 möglich.

 

Formular

Breitband-Glasfaser-Internet

Richtlinien

 

 

  

Dieses Projekt wurde aus Mitteln des

Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogramms
"Innovatives OÖ 2020" vom Land OÖgefördert
                                                                                                   

  Das Projekt  "Netzwerk der oö  Impulszentren"  wurde  im Rahmen des
EU-Programms
"Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007-2013 (Regio 13)"
aus Mitteln des  Europäischen  Fonds  für 
Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln gefördert.  
>die EU macht vieles möglich<