Landes-

 förderungen

 für Schulen

Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen ab 2021

Gefördert werden Gemeinden als Erhalter von allgemein bildenden oö. Pflichtschulen.

Die Schulerhalter können die Förderung nach einem Stufenmodell für jene Digitalisierungsprojekte verwenden, die technisch am dringendsten erscheinen oder pädagogisch am notwendigsten sind.

Damit verbunden ist die finale Ausbaustufe des oö. Schulnetzwerkes in Entsprechung der „Agenda Digitale Bildung OÖ“ geplant. Dieses Schulnetzwerk bezeichnet kein Netzwerk an einem einzelnen Schulstandort, sondern vielmehr den Verbund aller am Schulnetz teilnehmenden Schulen mittels einer gemeinsamen Verwaltung, dem ein zentrales und dezentrales Sicherheitskonzept zugrunde liegt. Des weiteren sind die Ausbaustufen 1 und 2 die Grundlage für die Teilnahme am Bundes-Projekt „Digitale Schule“.

 

Wer wird gefördert?

Oö. Gemeinden als Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der Statutarstädte.

 

Was wird gefördert?

Stufe 1 – Wenn die bestehende Connect 2020 Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann, werden die einmaligen Kosten
              für die Errichtung und Herstellung von Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen gefördert.

Stufe 2 – Gefördert wird die Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung) für jene Schulstandorte,
              die Stufe 1 erfüllen.

Stufe 3 –Für jene Schulstandorte, die Stufe 1 und 2 erfüllen, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert werden.

 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden zwei Drittel der Gesamtkosten, wobei

 

die Gesamtkosten für Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten
die maximale Förderhöhe beträgt 14.600 Euro

 

die Gesamtkosten für Gemeinden mit 3 bis 5 Schulstandorten 

die maximale Förderhöhe beträgt 18.600 Euro

 

die Gesamtkosten für Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten

die maximale Förderhöhe beträgt daher 22.600 Euro

 

Die LWL Anbindung sollte via BBA2030: Connect vom Bund her beantragt werden!

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Landesförderung erfüllt sein?

Pro Gemeinde kann nur ein Antrag gestellt werden.

Breitband Glasfaser-Internet-Anschluss:

  • Glasfaser 1 GBit/s symmetrisch
  • Mindestbandbreite 30 Mbit/sek
  • 100 Mbit/sek hochrüstbar ohne Änderung auf Endkundenseite
  • Übergabeschnittstelle 100 Mbit/sek Ethernet
  • Businessprodukt mit statischer IP-Adresse

 

Inhouse-Verteilung (W-LAN in allen Klassen):

 

  • Strukturierte Verkabelung unter Einhaltung der Norm EN-50173-1 (2003) mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von
    mindestens 1 Gbps (Kupfer) bzw. 10 Gbps (Glasfaser)

  • Funktionierende W-LAN-Abdeckung in allen Klassen- und Verwaltungsräumen des jeweiligen Schulstandortes

 

Abwicklung / Antragstellung

Die Anträge sind mittels Formular an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, zu richten.

 

Formular  

Breitband Glasfaser-Internetanschluss (Ausbaustufe 1) (KGD-Geft/E-114)  Download hier

Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen
 

Inhouse-Verteilung - W-LAN (Ausbaustufe 2) (KGD-Geft/E-115)  Download hier

Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen

 

Anschaffung von IT-Geräten / Hardware (Ausbaustufe 3) (KGD-Geft/E-116)  Download hier

Ansuchen um Förderung zur Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen

 

Richtlinien Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen